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Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Aufnahmeverfahren für Patienten, den Versicherungsleistungen, den Besuchszeiten sowie zum Entlassungsverfahren.

Verträge mit Versicherungsträgern


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Die Klinik hat sich der Bedürfnisse der Patienten und der besonderen wirtschaftlichen Lage im Land bewusst angenommen und einen Vertrag mit EOPYY abgeschlossen (der die ehemaligen Kassen IKA, OGA, OPAD, TEBE und alle zukünftigen einbezogenen Kassen umfasst). Dadurch werden die Versicherten von EOPYY in der vom Fonds vorgesehenen Kategorie untergebracht, wobei sie lediglich eine geringe Selbstbeteiligung gemäß den Bestimmungen von EOPYY zahlen müssen. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, die Unterbringung (Einzel-, Doppel- oder Dreibettzimmer) gegen eine geringe zusätzliche Gebühr aufzuwerten. Verpflegung, Pflege, Medikamente, Laboruntersuchungen, Zusatzuntersuchungen, Psychotherapiesitzungen usw. werden im Rahmen dieses Vertrages durchgeführt.

Zudem möchten wir betonen, dass die Klinik auch mit anderen Versicherungsträgern zusammenarbeitet, um die Aufnahme- und Behandlungsverfahren zu erleichtern, sodass der Versicherte bei seiner Entlassung eine Rechnung erhält, die er bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Gerne informieren wir Sie über alle Details der Verfahren, wenn Sie uns telefonisch kontaktieren und sich mit der Geschäftsleitung oder der Buchhaltung verbinden lassen.

Besuchszeiten


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Die Festlegung der Besuchszeiten ist eine komplexe Entscheidung, die sowohl das Bedürfnis der Angehörigen, ihre Verwandten zu besuchen, als auch die Notwendigkeit der Patienten nach Ruhe und Erholung berücksichtigt. Nach eingehender Prüfung wurde folgendes Besuchsprogramm festgelegt:

MONTAG BIS FREITAG 10:30-12:00
MONTAG UND MITTWOCH 16:30-18:00

Besucher dürfen den Patienten keine Speisen oder anderen Lebensmittel mitbringen, da der Verpflegungsplan individuell auf den jeweiligen Patienten und seinen Gesundheitszustand abgestimmt ist.

Aufnahme- und Entlassungsverfahren


Die Aufnahme eines Patienten in die Klinik erfolgt in der Regel auf eine der folgenden Arten:

  • Der Patient kommt freiwillig oder in Begleitung seiner Angehörigen und bringt sein Krankenversicherungsheft mit. In diesem Fall wird er von den Klinikärzten untersucht, die erforderlichen klinischen und labordiagnostischen Tests werden durchgeführt, und es wird eine Empfehlung zur Art der Behandlung, deren Dauer sowie zur geeigneten Krankenhausstation abgegeben. Selbstverständlich können im Verlauf der Behandlung notwendige Anpassungen vorgenommen werden.
  • Der Patient wird von einer anderen Einrichtung, sei es staatlich oder privat, verlegt. In diesem Fall ist eine vorherige Abstimmung zwischen den Ärzten der beiden Kliniken erforderlich, um die Aufnahme des Patienten vorzubereiten. Zudem muss bei der Aufnahme ein Entlassungsschreiben der überweisenden Einrichtung vorliegen.

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In beiden Fällen überprüft die Klinik den Versicherungsstatus des Patienten, informiert ihn und seine Angehörigen über die vorgesehene Unterbringungskategorie sowie über den Eigenanteil an den Behandlungskosten.

Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung des Patienten und die Ausstellung der Entlassungsdokumente. Dies ist an allen Werktagen während der Öffnungszeiten der Buchhaltung möglich.

Zudem werden bei der Aufnahme alle Wertsachen des Patienten an die Klinikrezeption übergeben, registriert und bei der Entlassung wieder zurückgegeben. Falls es die Angehörigen wünschen, können sie eine Geldsumme bei der Stationsleitung hinterlegen, die dem Patienten für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht.
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Dieser Text bleibt dem Original treu und behält die exakte Struktur und Bedeutung bei.